Veranstaltung: | Diözesankonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Diözesanleitung (dort beschlossen am: 29.08.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.08.2018, 14:27 |
A5: Notfalltelefon
Antragstext
Der KjG-Diözesanverband Paderborn stellt das Notfalltelefon während der
Sommerferien NRW und nach Bedarf für KjG-Ferienfreizeiten und nach Bedarf
weiterhin zur Verfügung.
Begründung
Je ein*e Referent*in des KjG-DV ist über das Notfalltelefon in den Sommerferien 24h erreichbar. Dort bekommen die KjGleiter*innen aus unserm Erzbistum Hilfe bei allen großen und kleinen Problemen des Ferienfreizeitalltags. Neben der Beratung beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, wurden die Ferienfreizeitteams in den letzten Jahren bei Konflikten im Team, dem Finden des richtigen Umgangs mit Kindern die besondere Herausforderungen darstellen, der Beschaffung neuer Ausweisdokumente im Ausland, der Beantwortung von Versicherungsfragen und vielem mehr Unterstützt. Uns ist ein großes Anliegen Hilfestellung nicht nur bei Fällen von Kindeswohlgefährdungen, sondern auch bei Versicherungsfragen, Umgang bei Leitungsproblematiken etc. zu gewährleisten.
Als DL haben wir uns im vergangenen Jahr die Frage gestellt, ob eine Zusammenlegung des Telefons mit anderen katholischen Kinder- und Jugendverbänden sinnvoll wäre. Das würde die finanzielle Belastung (ca. 2500€ – 2700€) des KjG-DV auf mehr Akteur*innen aufteilen. So eine Kooperation gibt es zwischen der DPSG und der KLJB schon. Wir haben uns im Zuge der Diskussionen dafür entschlossen, die Frage an die Diko zu geben, denn hier sitzen die Menschen die am meisten Nutzen vom Notfalltelefon haben.
Trotz der finanziellen Ersparnis gibt es aus unserer Sicht einige Gründe die gegen eine Zusammenlegung sprechen. Zum einen ist das Notfalltelefon der KLJB und DPSG eine Nummer nur für Kinderschutz Notfälle, also alles rund um Kindeswohlgefährdungen, Versicherungsfragen, Konfliktberatungen etc. haben hier keinen Platz. Zum anderen sind wir Auffassung, dass ein Nummernwechsel (dies wäre bei einer Kooperation wahrscheinlich), das Risiko birgt, dass es einzelne Menschen oder ganze Pfarrgemeinschaften nicht mitbekommen. Gibt es dann Bedarf, erreichen die Personen niemanden mehr unter der altbekannten Nummer.
Bei einer Kooperation mit z.B. DPSG und KLJB kennen die Referent*innen der KjG die Ortsgruppen gar nicht und kann deren Ressourcen noch weniger einschätzen als bei KjG-eigenen Pfarrgemeinschaften. Zusätzlich sind wir der Überzeugung, dass die Hemmschwelle, das Notfalltelefon anzurufen an sich schon hoch genug ist. Sind dann völlig Unbekannte am Telefon, wird diese Hemmschwelle noch höher und Leitende trauen sich weniger anzurufen. Ein weiteres Problem sehen wir darin, dass bei der DPSG und KLJB zur Zeit (auch) Vorstandsmitglieder das Notfalltelefon haben. Diese sind in der Regel nicht so gut ausgebildet wie unsere Referent*innen. Das Notfalltelefon soll Gruppenleitenden Sicherheit vermitteln und Kinder schützen. Das ist unser größtes Anliegen und sollte es auch bleiben.
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