Wie in der Begründung des antragsstellenden KjG-Bezirks aufgeführt, wurde bereits ausführlich an entscheidender Stelle über die Herabsetzung unter verschiedensten Aspekten diskutiert und anschließend auf 16 Jahren festgesetzt. Ein erneutes Aufwerfen der Diskussion sehen wir als nicht erfolgsbringend an. Ressourcen des DVs sollten an anderen Stellen eingesetzt werden, wie die (Weiter-)Entwicklung von Angeboten. Eine neue Zielgruppe könnten dabei die 15- und 16-Jährigen sein.
Antrag 1: | Herabsetzung des Mindestalters für Ausbildungsangebote |
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Antragsteller*in: | KjG-Bezirk Hellweg (dort beschlossen am: 17.09.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.09.2018, 17:22 |
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