Veranstaltung: | Diözesankonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Bezirk Hochsauerland-Waldeck (dort beschlossen am: 29.08.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.08.2018, 14:16 |
A3: Herabsetzung des Mindestalters für Ausbildungsangebote
Antragstext
Die KjG-Diözesankonferenz möge beschließen:
Die Diözesanleitung wird damit beauftragt, sich bei der Abteilung Jugendpastoral
des Erzbistums Paderborn für eine Herabsenkung des Mindestalters von 16 Jahren
am ersten Ausbildungstag auf 15 Jahre am ersten Ausbildungstag in den Standards
zur Konzipierung von Ausbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche in der Katholischen
Jugendarbeit im Erzbistum Paderborn stark zu machen.
Sollte dies nicht gelingen, wird sie damit beauftragt, ein Bildungsangebot zu
schaffen, welches speziell auf diese Altersgruppe und den Einstieg in die
Leitungstätigkeiten ausgerichtet ist und den Ausbildungsstandards entspricht.
Begründung
Auf der Bezirkskonferenz des KjG-Bezirks Hochsauerland-Waldeck am 25. Februar 2018 wurde von der KjG St. Andreas Velmede ein Antrag gestellt, der die Bezirksleitung damit beauftragt, einen Antrag zur Senkung des Mindestalters für Ausbildungsangebote von 16 auf 15 Jahre zu stellen.
In einigen Leitungsrunden sind die Leiter*innen bei ihrem Einstieg in die Leitungsrunde 15 Jahre alt. Häufig wird ihnen hier schon Verantwortung für Aktionen oder sogar eine Gruppenstunde übertragen. Ausschlaggebend für das Eintrittsalter ist oft das Ferienlager als Zeitpunkt, an dem die Leiter*innen 16 Jahre alt sein müssen. Dieses liegt jedoch häufig am Ende eines „KjG-Jahres“.
Die Ausbildungsangebote für Leiter*innen, insbesondere die Juleica-Kurse und Präventionsschulungen, können Leiter*innen erst ab dem 16. Lebensjahr besuchen. Was für viele neue Leiter*innen ein Problem darstellt, da sie häufig ein ganzes Jahr lang warten müssen und es ihnen teilweise nicht möglich ist, die bestehenden Angebote (z. B. Juleica-Kurse in den Osterferien) altersbedingt zu nutzen. Es kommt also häufig vor, dass die Leitungsrunde sie als fähig ansieht, Verantwortung zu übernehmen und viele auch sehr engagiert sind und sich diesbezüglich fortbilden wollen, dies jedoch durch das Alter nicht möglich ist. Zumal ist ein Juleica-Kurs häufig (und eine Präventionsschulung immer) eine Voraussetzung, um die stattfindende Ferienfreizeit zu begleiten. Dies führt allerdings häufig zu Problemen, wenn Leiter*innen erst kurz vor der Freizeit 16 werden, da nicht immer 7 Teilnehmer*innen für eine Präventionsschulung zu einem passenden Termin vor Ort gefunden werden können.
Mit diesem Antrag möchten wir erreichen, dass die 15-jährigen Leiter*innen die Möglichkeit bekommen, sich bereits am Anfang ihrer Leitungstätigkeiten fortzubilden. Zum einen um Sicherheit in ihrem Leitungsverhalten, aber auch nötige Informationen und Handlungsideen zu bekommen. Des Weiteren wird es leichter, einen Übergang vom Gruppenkind zum*r Leiter*in zu gestalten und diese an die KjG durch Kurse etc. zu binden und ihnen zu vermitteln, was KjG eigentlich ist.
Die KjG ist ein Verband, der es Kindern und Jugendlichen ermöglichen möchte, mitzureden und mitzugestalten und auch, wenn Leiter*innen evtl. mehr Verantwortung zukommt, wenn sie entsprechende Kurse gemacht haben, weil sie dieses Grundwissen vermittelt bekommen haben, so spricht die KjG nicht grundlos ihren Pfarrgemeinschaften zu, selbst entscheiden zu dürfen, wer Leiter*in wird und wer nicht. Diese Entscheidung auf Pfarrebene möchten wir damit gerne stützen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Leiter*innen fortzubilden.
In der Arbeitsgemeinschaft, welche sich in der Abteilung Jugendpastoral im Erzbistum mit der Frage der Ausbildungsstandards beschäftigt, wurde das Mindestalter für Ausbildungsangebote erst vor wenigen Jahren von 18 Jahren auf 16 Jahre heruntergesetzt. Sicherlich ist es daher fraglich, ob das Alter noch weiter heruntergesetzt werden sollte. Einige Argumente hierbei bezogen sich auf entwicklungspsychologische, rechtliche, pädagogische, soziologische und verbandspolitische Gesichtspunkte. Viele davon ändern sich unserer Meinung nach höchstens minimal im Unterschied zwischen 15- und 16-jährigen, zumal man es in dieser Phase der Jugend schwer am Alter festmachen kann, ob jemand fähig ist, eine Gruppe zu übernehmen, weswegen u. a. den PGs diese Entscheidung obliegt.
Da der KjG-Diözesanverband Paderborn ein anerkannter Träger der Ausbildungsstandards ist und es eine Zusammenarbeit mit anderen Verbänden wie bspw. der KLJB bezüglich verschiedener Ausbildungsangebote gibt, ist es uns wichtig, dies nicht auf’s Spiel zu setzen, indem wir uns einfach gegen die Ausbildungsstandards richten und 15-jährige zu Ausbildungsangeboten zulassen. Es ist uns allerdings wichtig, diesem Wunsch eine Stimme zu geben und dafür zu kämpfen, dass die Wünsche unserer Mitglieder Gehör finden, zumal die Pfarrgemeinschaft, die diesen Antrag gestellt hat, nicht die einzige ist, die vor dem Problem steht, ihre neuen Leiter*innen nicht zum passenden Zeitpunkt ausbilden zu können. Deswegen möchten wir, sollte das Anliegen, das Mindestalter herabzusetzen, scheitern und damit der Leitungsrunde die Möglichkeit verwehrt werden, ihre Leiter*innen passend auszubilden, die Diözesanleitung dazu verpflichten, ein passendes Angebot zu schaffen, um die 15-jährigen Leiter*innen trotzdem zu unterstützen und ihnen Halt, Sicherheit und nötige Informationen, sowie die Möglichkeit zum Austausch und zur Teilnahme an KjG-typischen Aktionen und Angeboten zu geben.
Weitere Informationen können bei der Bezirksleitung HSW angefragt werden und eine Einführung in den Antrag erfolgt nochmals mündlich.
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