Veranstaltung: | Diözesankonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Antragsteller*in: | Diözesanleitung (dort beschlossen am: 29.08.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.08.2018, 14:29 |
A6: Gründung eines Geistlichen Zentrums
Antragstext
Der KjG-Diözesanverband Paderborn führt ein Projekt zur Gründung eines
Geistlichen Zentrums im Sinne des Zukunftsbildes durch. Er kooperiert dabei mit
dem Erzbischöflichen Generalvikariat und wird dabei vom BDKJ unterstützt.
Begründung
Um was geht es?
Auf dem Gebiet der Gemeinde St. Michael Ummeln in Bielefeld soll in Trägerschaft des KjG-Diözesanverbandes Paderborn ein sog. „Geistliches Zentrum“ gegründet werden. Das Geistliche Zentrum soll in diesem Fall ein Lern- und Erfahrungsort für KjGler*innen und interessierte Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene sein, an dem sie ihr Christ*insein vertiefen können. Es ist auch ein Ort für Menschen, die mit Glauben wenig/keine Berührungspunkte haben und auf der Suche nach Gott sind. Es ist somit eine Möglichkeit, Glauben in Gemeinschaft zu leben und altersgerechte spirituelle Angebote wahrzunehmen.
Was sind die Rahmenbedingungen?
Es handelt sich bei der Gründung des Geistlichen Zentrums um ein Projekt, welches zunächst auf 5 Jahre angelegt ist. Dabei kooperiert der KjG-Diözesanverband mit dem Erzbischöflichen Generalvikariat.
Vom Erzbistum gibt es die Zusage, dass eine Person mit 50%-Beschäftigungsumfang finanziert wird, die vom KjG-Diözesanverband angestellt wird. Diese Person entwickelt ein Konzept für das Geistliche Zentrum, wird die Angebote bewerben, (mit-)durchführen und sich einen (Diözesanen Arbeits-)Kreis von Ehrenamtlichen aufbauen, welcher sie bei der Durchführung der Angebote unterstützt.
Ein Projektbeirat begleitet das Projekt. Dieser Beirat soll besetzt sein mit dem Pfarrer vor Ort und Akteur*innen der Abteilung Jugendpastoral des Erzbistums, des BDKJ-Diözesanverbandes Paderborn, der KjG St. Michael Ummeln und des KjG-Diözesanverbandes Paderborn. In der Startphase des Projektes werden die konkreten Mitglieder des Beirates festgelegt.
Die KjG St. Michael Ummeln befürwortet das Projekt, kann allerdings nicht garantieren, dass Mitglieder aus der Leitungsrunde oder Mitglieder der KjG im Projekt mitarbeiten werden.
Was bedeutet das für unsere Finanzen?
Neben der Finanzierung der 50%-Stelle durch das Erzbistum entstehen dem KjG- Diözesanverband wenige bis keine Kosten. Aktuell wird die Übernahme von Sachkosten verhandelt. Im neuen System der Verteilung von Kirchensteuermitteln unter den Jugendverbänden (ab 2019) wirken sich spirituelle Angebote besonders positiv aus.
Was möchten wir von euch als Delegierte?
Die Gründung eines Geistlichen Zentrums ist eine Chance für den KjG- Diözesanverband. Zum einen können hier innovative Zugänge zum Glauben für junge Menschen geschaffen werden. Zum anderen kann das K in der KjG dadurch wieder stärker in den Vordergrund gerückt werden. Es bedeutet aber auch, sich der Herausforderung zu stellen, die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteur*innen aktiv voranzutreiben und die Verantwortung für die bereitgestellten Finanzmittel zu übernehmen.
Für die weiteren Verhandlungen möchten wir als Diözesanleitung wissen, ob ihr als Delegierte hinter der Gründung eines Geistlichen Zentrums in Trägerschaft des DVs steht.
Weitere Ausführungen erfolgen mündlich.
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