Veranstaltung: | Diözesankonferenz 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Satzungsausschuss, Diözesanleitung (dort beschlossen am: 29.08.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.09.2018, 08:34 |
SÄA1: Geistliche Leitung
Antragstext
Die Diözesankonferenz möge beschließen:
Die Satzung des "KjG-Diözesanverband Paderborn e. V." wird wie folgt geändert:
bisheriger Satzungstext
Änderung des Satzungstextes
7.2.1. Zusammensetzung der Diözesanleitung
(1) Die Diözesanleitung besteht höchstens aus sechs Personen11:
- drei Frauen,
- zwei Männern,
- einem Geistlichen Leiter.
11Die Aufgaben der Diözesanleitung können auch dann wahrgenommen werden, wenn
nicht alle Ämter besetzt sind.
7.2.1. Zusammensetzung der Diözesanleitung
- Die Diözesanleitung besteht höchstens aus sechs fünf Personen11:
- drei zwei Frauen,
- zwei Männern,
- einer Geistlichen Leiterin/einem Geistlichen Leiter.
11Die Aufgaben der Diözesanleitung können auch dann wahrgenommen werden, wenn
nicht alle Ämter besetzt sind.
Begründung
Im Anschluss an die Diözesankonferenz 2015 hat sich der Satzungsausschuss mit den Gremien des KjG-Diözesanverbandes mit der Zusammensetzung und Ausgestaltung der Diözesanleitung bezüglich des Amtes der Geistlichen Leitung auseinandergesetzt. Auf der ordentlichen Diözesankonferenz 2016 wurde daraufhin für eine andere Zusammensetzung und Ausgestaltung der Diözesanleitung votiert. Insbesondere ging es darum, das Amt der Geistlichen Leitung für Frauen und männliche Laien zu öffnen.
Die dann auf der Diözesankonferenz 2017 beschlossene Satzungsänderung zur Zusammensetzung der Diözesanleitung wurde von der Bundesebene hinsichtlich der Kopplung des Ausgleichsamtes an die Amtszeit der Geistlichen Leitung nicht genehmigt (näheres zu dem gesamten Vorgang steht im Bericht des Satzungsausschusses).
Nach Änderung der Bundessatzung auf der Bundeskonferenz 2018 ist es uns nun möglich, das hier vorliegende Modell zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Wir können damit das Votum der Diözesankonferenz 2016 realisieren.
Die hier vorgeschlagene Zusammensetzung der Diözesanleitung:
- erfüllt den Wunsch der Diözesankonferenz
- bietet eine höhere Flexibilität bei der Kandidat*innensuche für das Amt der Geistlichen Leitung
- verhindert Abhängigkeitsverhältnisse bei der Wahl und Amtszeit
- ermöglicht die Wahl einer Geistlichen Leitung aufgrund der Qualifikation und nicht aufgrund des Geschlechts.
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